15.10.2025
Eilrechtschutz vor dem (neuen) Einheitlichen Patentgericht (UPC) – Notwendigkeit einer eV
Strenge Anforderungen an die Darlegung der sogenannten „Notwendigkeit“ einer einstweiligen Verfügung.
Die Notwendigkeit ist das Ergebnis der Abwägung der Interessen der Parteien in Bezug auf die zu erwartenden Auswirkungen aufgrund des Erlasses oder der Ablehnung der Anordnung.
Das Berufungsgericht formuliert:
„Wenn ein Verfahren in der Hauptsache abgewartet werden kann, sind einstweilige Maßnahmen nicht notwendig, da ein Verfahren in der Hauptsache mehr Verfahrenssicherheit bietet.“
Der Aufsatz formuliert:
„Dabei ist bei der Beantwortung der Frage, ob abgewartet werden kann, so der zweite Leitsatz, der Zeitfaktor zu berücksichtigen. Besondere Bedeutung hat ferner die Frage, ob der status quo auf dem Markt durch die Anordnung einstweiliger Maßnahmen verändert wird.“
Quelle: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, Carl Heymanns Verlag, Juni 2025, Seite 258 , Aufsatz Michael Wallinger