Spamordner muss im geschäftlichen E-Mail-Verkehr täglich kontrolliert werden
Bei geschäftlichen E-Mail-Accounts muss der Spam-Ordner täglich kontrolliert werden, wenn der Verantwortliche möglichen Schadensersatzforderungen entgegen wirken will.
Diese Erfahrung musste ein Rechtsanwalt machen, welcher nun zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 90.000 Euro verurteilt wurde. Er hatte es unterlassen, eine an seine Mailadresse gerichtete Mail der Gegenpartei an seinen Mandanten weiterzuleiten. Folge war das Verstreichen einer gesetzten Frist. Zu seiner Verteidigung führte der Anwalt aus, dass die Mail in seinem Spam-Ordner gelandet sei, weshalb er sie übersehen hätte.
In dem jetzt veröffentlichten Urteil hieß es dazu, dass der Anwalt seine Mailadresse auf seinem Briefkopf führte. Somit stellte er sie als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Bei Inhabern eines geschäftlichen Accounts gehört es zu den Sorgfaltspflichten, auch den Spam-Ordner täglich zu kontrollieren. Indem der Anwalt diese Kontrolle unterließ, machte er sich Schadensersatz.
Landgericht Bonn, Urteil LG BN 15 O 189 13 vom 10.01.2014
Normen: §§ 280 I, 675 I, 611 BGB