Kosten einer Patentanmeldung und weitere Gebühren

Für ein Patent entstehen Kosten der Patentanmeldung und Folgekosten für die Aufrechterhaltung des Schutzrechts.

Die Anmeldegebühr für ein deutsches Patent beläuft sich auf mindestens 40,- EUR für einen elektronische Anmeldung und 60,-EUR für eine Anmeldung in Papierform. Die Gebühren für Recherche und die Prüfung des Patents betragen mindestens 350,- EUR.

Nach der Erteilung des Patents fallen Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Schutzrechts an. Diese belaufen sich auf 70,- EUR für das dritte Patentjahr und steigen bis auf 1940,- EUR für das zwanzigste Patentjahr.

Diese Steigerung der Gebühren verfolgt das Ziel, Patente aus dem Register zu entfernen, die nicht unbedingt benötigt werden. Das Patent gibt dem Erfinder oder Anmelder ein Monopol zur Verwertung seiner Erfindung, wodurch die Allgemeinheit an der Benutzung der Erfindung gehindert wird. Die Behinderung soll nur solange bestehen, solange es das Gesetz vorsieht und der Erfinder ein echtes (finanzielles) Interesse an der Aufrechterhaltung dieses Monopols hat. 

 
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