Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Büro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro Halle +49 345 - 548 36 85
office@dinter-kreissig.de
Anfahrt Leipzig
Anfahrt Dresden
Anfahrt Halle
Büro Leipzig
Tel.: 0341 - 47 84 2900
Büro Dresden
Tel.: 0351 - 450 42 26
Büro Halle
Tel.: 0345 - 548 36 85
E-Mail-Kontakt
office@dinter-kreissig.de
Zwar kann durch eine Änderungskündigung ein bisher gezahltes Weihnachtsgeld in eine erfolgsabhängige Sonderzahlung umgewandelt werden. Zur Wirksamkeit einer solchen allein das Gehalt betreffenden Änderungskündigung ist es jedoch erforderlich, dass ein dringendes betriebliches Bedürfnis an der Entgeltreduzierung besteht, so das Bundesarbeitsgericht. Der Arbeitgeber muss daher nachweisen, dass ohne die Entgeltreduzierung unmittelbar die betriebsbedingte Kündigungen erfolgen müsste, um bevorstehende Verluste, die aus der Personalstruktur des Unternehmens stammen, zu beseitigen. Weiterhin gilt, dass die Änderungskündigung das mildeste Mittel sein muss.